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ATLAS News.
EU-Hinweisgeberrichtlinie
ab dem 17. Dezember 2021
Ab dem 17. Dezember 2021 gilt die neue EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937). Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitern dazu verpflichtet, eine klare Struktur für die Meldung von Vorfällen oder Sachverhalten durch Hinweisgeber einzurichten. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt dies für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Regelt die EU-Richtlinie nur Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union, so soll sich das noch nicht verabschiedete deutsche Gesetz auch auf andere Rechtsverstöße beziehen. Bei Sicherheits- und FM-Unternehmen sind hier Fälle von Arbeitszeitüberschreitung, Nichtzahlung des Mindest- oder Tariflohns oder falsche Angaben zu Ausschreibungsvoraussetzungen vorstellbar.
Köln, 10. August 2021
Das Ergebnis ist klar: Es wird mehr Ermittlungsverfahren des Zolls gegen die Dienstleistungsunternehmen geben. Viele aktive und ehemalige Mitarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen, aber auch Externe haben nun eine Möglichkeit, wie sie ohne Angst vor Repressalien unternehmensinterne Sachverhalte ansprechen und im Falle der Nichtreaktion durch das Unternehmen auch legal in die Öffentlichkeit tragen können. Werden Hinweisgeber unter Druck gesetzt, so kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € geahndet werden. Deshalb müssen die Unternehmen auf die Hinweise in einem standardisierten Verfahren reagieren. Das Wegwerfen eines anonymen Briefes wie in der Vergangenheit lässt die Richtlinie nicht zu. Schon der Eingang des Hinweises muss dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden.
Aufgrund der Komplexität der Vorgaben erscheint es sinnvoll, auf bereits fertige, standardisierte Software-Lösungen zurückzugreifen, die leicht implementiert werden können. Es gibt dazu eine Reihe von Anbietern. Aus unserer Sicht empfehlenswert ist das Produkt von otris software AG (https://www.otris.de/produkte/otris-compliance-software/hinweisgebersystem).
Und auch unter diesem Aspekt ist eine Strafrechtsschutzversicherung wichtiger denn je. Sie schützt Ihr Unternehmen gegen die Kosten, die aus den Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie resultieren. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.
ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH …
... ist der einzige Versicherungsmakler in Deutschland, der ausschließlich auf Sicherheits- und Facilitymanagement-Unternehmen spezialisiert ist. 2002 gegründet, freuen wir uns über eine mehr als 17-jährige erfolgreiche Tätigkeit für diese wichtigen Wirtschaftsbranchen. Als Teil der 1845 gegründeten Unternehmensgruppe Burmester, Duncker & Joly zählen wir uns mit den insgesamt 90 Mitarbeitern zu den zehn größten inhabergeführten Industrie-Versicherungsmaklern in Deutschland.
Durch unsere bedeutende Marktstellung haben wir führende Versicherer über Rahmenvereinbarungen gebunden, um unseren Kunden einen weitestgehenden Versicherungsschutz zu ermöglichen. Diesen bieten wir insbesondere durch Spezialkonzepte für die Betriebshaftpflicht- und die Kfz-Versicherung. Mehr als 5 500 selbst bearbeitete Haftpflichtschäden für Dienstleistungsunternehmen verschaffen uns einen einmaligen Erfahrungsschatz, den wir auch in komplizieren Fällen für unsere Kunden nutzen können. Aufgrund dieser Erfahrung sind wir in der Lage, Benchmarking zu machen und den Schadenverlauf von Unternehmen im Hinblick auf ungewöhnliche Schadenparameter zu bewerten. Im Bereich Sicherheitsdienstleister sind wir Marktführer und betreuen mehrere Unternehmen der Top 10 sowie eine Reihe der ersten 50 Unternehmen in Deutschland. Wir sind Mitglied im BDSW, dem BVMS, der BDGW und dem BMWL und arbeiten in einer Reihe von Fachausschüssen und Arbeitskreisen aktiv an der Gestaltung des Umfelds der Sicherheitsdienstleister mit.
Herausgegeben durch ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH
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