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Gesetzesänderung!
Geheim oder doch nicht geheim?
Am 26. April 2019 ist die EU-Richtlinie 2016/943 in nationales Rechtumgesetzt worden und das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Auf einmal gilt Unternehmens-Knowhow womöglich gar nicht mehr als Geschäftsgeheimnis. Was ist nun notwendig, um die vertraulichsten Informationen des Unternehmens zu schützen?
Hamburg, 30. Juli 2019
Erweiterte Definition eines Geschäftsgeheimnisses
"Eine wichtige Änderung im Gesetz ist die erweiterte Definition eines Geschäftsgeheimnisses", erklärt Robert von Bennigsen, geschäftsführender Gesellschafter von BDJ Versicherungsmakler. "Bisher war lediglich festgelegt, dass es sich um eine Information handeln muss, die nicht allgemein bekannt oder nicht ohne weiteres zugänglich sein durfte und dass es ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung gab. Durch das neue Gesetz ist nun hinzugekommen ist, dass das Geschäftsgeheimnis außerdem 'Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber' sein muss."
Geheimhaltungsmaßnahmen sind beispielsweise Zugangskontrollen, technische Sicherung durch Verschlüsselung oder die Vereinbarung einer Geheimhaltungsverpflichtung. Ohne eine solche Geheimhaltungsmaßnahme, ist die Information kein Geschäftsgeheimnis mehr im Sinne des GeschGehG und fällt entsprechend nicht unter ihren Schutz.
Was ist also jetzt genau zu tun?
"Entscheidend ist, ob derartige Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergriffen wurden. Eine Überprüfung der bestehenden Schutzmaßnahmen ist jetzt notwendig, insbesondere der IT-Sicherungssysteme oder etwa lückenlose Vertraulichkeitsverpflichtungen von Arbeitnehmern und Geschäftspartnern. Im Ergebnis ist ein Geheimnisschutzkonzept notwendig", so von Bennigsen. "Andernfalls kann ich nicht gegen die Verletzer meiner Geschäftsgeheimnisse wirksam vorgehen." Wird hingegen dem eigenen Unternehmen vorgeworfen, Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt zu haben, bieten die üblichen Unternehmensdeckungen, wie Haftpflicht-, Cyber-, oder Industrie-Strafrechtsschutzversicherung einen umfangreichen Schutzschirm. Dieser sollte zum Schutz vor den Vermögensschäden, die dadurch dem eigenen Unternehmen durch seine Mitarbeiter zugefügt werden könnten, um Vertrauensschaden-und D&O-Versicherung ergänzt werden.
BDJ Versicherungsmakler GmbH …
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für diverse Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit über 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
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