Für Sie nachgefragt.
BDJ News.
Kommt der Brexit?
Kein Chaos trotz Brexit
Vermutlich, wenn es nach dem gegenwärtigen Premierminister geht. Mittlerweile liegt ein Gesetz vor, das einen Austritt ohne vertragliche Regelungen verhindert. Neuwahlen, die ein verkapptes, neues Referendum wären, sind recht wahrscheinlich. Ein Austritt zum 31. Oktober 2019 scheint jedoch nicht in greifbarer Ferne zu liegen. Es kann auch alles ganz anders kommen. Dass sich alle Wirtschaftsbranchen trotz des unsicheren Ausgangs mit dem Thema beschäftigen müssen, ist selbstverständlich. Die Versicherungswirtschaft ist bereits vorbereitet.
Hamburg, 20. September 2019
Transfer nach Europa
London, bisher größter und wichtigster Versicherungsstandort in Europa, ist dabei, diese Stellung zu verlieren. Alle im Vereinten Königreich ansässigen Versicherer müssen ihre Versicherungspolicen, die von europäischen Kunden abgeschlossen wurden, in einen EU-Standort transferieren. Dies hat der Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) so beschlossen. Diese Entscheidung ist nahezu von allen Versicherern umgesetzt. Ein großer Teil des Geschäftes und damit auch der Steuereinnahmen wandert somit in die EU ab, am häufigsten in die drei Länder Luxemburg, Belgien und Irland.
Was geschieht mit britischen Beteiligungen?
Durch die langjährigen Brexit-Vorbereitungen wurde besonders in Verträgen, an denen mehrere Versicherer beteiligt sind, darauf geachtet, rein britische Anteile zu ersetzen. Was mit Mehrjahresverträgen geschehen soll, die über den 31. Oktober 2019 hinaus gelten, ist zurzeit noch unklar. Noch nicht geklärt ist, ob nach englischem Recht beteiligte Versicherer für deutsche Unternehmen Versicherungsschutz und Schadenleistungen gewähren dürfen oder dies umgekehrt von deutschen Versicherern für in Großbritannien ansässige Unternehmen möglich ist, genauso wenig wie klar ist, wie sich die englische Versicherungsaufsicht dazu stellt. Einige Versicherer raten deshalb, die Beteiligungen von englischen Versicherern spätestens zum Brexit-Datum zu kündigen. Auch die Versicherung englischer Tochterfirmen über Deckungen in Deutschland sollte vermieden werden, um Verstöße gegen das Aufsichtsrecht zu vermeiden.
Was geschieht mit Schadensansprüchen?
"EU-Kunden mit Unternehmensbeteiligungen im oder mit Versicherungsschutz aus dem Vereinigten Königreich haben nicht zu befürchten, dass sie nach einem Brexit sofort Schäden teilweise nicht ersetzt bekommen. Selbst, wenn es direkt nach dem Brexit Unsicherheiten geben wird und Details noch nicht geklärt sind, werden Schäden weiterhin gezahlt", versichert Robert von Bennigsen, geschäftsführender Gesellschafter von BDJ Versicherungsmakler. "Schadensansprüche können auch nach dem Brexit zivilrechtlich durchgesetzt werden."
BDJ Versicherungsmakler GmbH …
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für diverse Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit über 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
Das Unternehmen beschäftigt in Hamburg, Köln und Berlin zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International arbeitet es mit einem weltweiten Netzwerk zusammen, um die Kunden überall auf der Welt bestmöglich abzusichern.
Herausgegeben durch BDJ Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
© Bildrechte: stock.adobe.com: Boris Stroujko – sea and sun – www.shutterstock.com: IR Stone