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Änderungen im Versicherungsschutz für Medizinprodukte-Hersteller
Neue EU-Medizinprodukte-Verordnung erfordert neues Risikomanagement in der Haftpflichtversicherung
Die Wachstumsbranche der Hersteller von Medizinprodukten ist geprägt von beständigen medizinischen und technischen Weiterentwicklungen. Zahlreiche ernstzunehmende Pflichten, wie zum Beispiel zur Meldung und Produktbeobachtung, aber auch Produktrückrufe und -warnungen sind an der Tagesordnung. Aus den Medien erfährt man immer wieder von fehlerhaften Medizinprodukten, besonders, wenn hierbei Personen zu Schaden gekommen sind. Gravierende finanzielle Schäden sind für die Hersteller die Folge.
Hamburg, 13. September 2021
Seit 26.05.2021 neue EU-Medizinprodukte-Verordnung
Am 26. Mai 2021 ist die bereits im Mai 2017 verabschiedete neue EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 (auch MDR = Medical Devices Regulation genannt) in Kraft getreten. Sie ist damit verpflichtend für jeden Hersteller von Medizinprodukten. Er haftet auf der Basis dieser Verordnung grundsätzlich für alle Schadensfälle durch eines seiner Produkte. Insbesondere die kleineren und mittelständischen Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an Produktbeobachtungen ausgesetzt sind, trifft dies damit zusätzlich finanziell. Sie müssen für den Schadensfall eine finanziell ausreichende Haftpflichtdeckung vorweisen (Artikel 10 Absatz 16 der Verordnung).
Wichtig: Prüfung der Haftungssituation
Aus MDR ergibt sich zwar keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Allerdings sieht Artikel 10 Absatz 16 MDR vor, dass die Hersteller unter Berücksichtigung von Risikoklasse, Art des Produkts und ihrer Unternehmensgröße eine "ausreichende finanzielle Deckung ihrer potenziellen Haftung" gemäß der Produkthaftungsrichtlinie (RiLi 85/374/EWG) zu gewährleisten haben. Eine abschließende Beurteilung, ob seine finanzielle Deckung ausreicht, kann grundsätzlich nur der
Hersteller der Medizinprodukte selbst treffen. Er kennt die Risiken und Folgen eines fehlerhaften Produkts am besten. Reiner Witoßek, Haftpflicht-Experte bei BDJ, weiß: "Empfehlenswert ist hier eine transparente Dokumentation aller Aspekte, die zur Entscheidung für eine bestimmte Versicherung und deren Deckungsumfang (Bedingungen und Höhe der Versicherungssumme) geführt haben. Nur so kann die Deckung auch bei einer behördlichen oder gerichtlichen Prüfung jederzeit nachvollziehbar verteidigt werden."
Hat der Hersteller der Medizinprodukte mithilfe seines Versicherungsmaklers sichergestellt, dass die Deckung eingerichtet wurde und sie aus seiner Sicht finanziell ausreicht, so erhält er die üblichen allgemeinen Versicherungsbestätigungen.
Es ist dringend zu empfehlen, den Makler als Risikomanager schon in diese Risikobewertung einzubeziehen.
BDJ Versicherungsmakler GmbH & Co. KG …
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für Medizinproduktehersteller in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
Das Unternehmen beschäftigt in Hamburg, Köln und Berlin zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International arbeitet es mit einem weltweiten Netzwerk zusammen, um die Kunden überall auf der Welt bestmöglich abzusichern.
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