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D&O-Versicherung
Böser Fehler im Management – was es jetzt zu beachten gilt
Rechtsstreitigkeiten in Unternehmen sind vielschichtig und belasten die alltäglichen Abläufe in hohem Grad. Auch mit einer bestehenden D&O-Versicherung gibt es einiges zu bedenken, bevor eine Kettenreaktion ausgelöst wird, die in der Sache oft nicht hilfreich ist.
Hamburg, 28. November 2019
Die Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Personen, die im Vorstand, Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung tätig sind. Sollten sie in dieser Funktion eine tatsächliche oder angebliche Pflichtverletzung begangen haben und jemand daher Schadensersatz von ihnen fordern, schützt die D&O-Versicherung ihr Privatvermögen. Forderungen in Millionenhöhe sind in diesen Bereichen nicht selten. Ohne Versicherung würde dies in den meisten Fällen zur privaten Insolvenz der beschuldigten Personen führen. Eine D&O-Versicherung kommt nicht nur für die reinen Freistellungskosten für begründete Ansprüche auf, sondern auch für Rechtsanwaltskosten für die Abwehr der Ansprüche. Doch selbst, wenn eine D&O-Versicherung offensichtlich in solchen Situationen Gold wert ist, ist einiges zu beachten, will man den Schaden für das Unternehmen und alle Beteiligten so gering wie möglich halten.
Abläufe planen und abstimmen
"Sprechen Sie uns frühzeitig an", empfiehlt Reiner Witoßek, zuständiger Abteilungsleiter für D&O-Versicherungen bei BDJ Versicherungsmakler. "Wir haben jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Schadensfällen aus diesem Bereich und helfen Ihnen dabei, eventuelle Fragen zu klären und Abläufe zu optimieren."
Abwägung bereits vorab
Ob Ansprüche zwingend verfolgt werden sollten oder ob zum Wohl des Unternehmens davon abgesehen werden sollte, kann im Zweifelsfall ein Gutachten klären.
Wirtschaftlichkeit prüfen
Sind die Forderungen tatsächlich dem Grunde und der Höhe nach gedeckt und durchsetzbar? Ist der Aufwand zur Auf klärung und Verfolgung verhältnismäßig zur bisher nicht geklärten Pflichtverletzung und zum Schaden? Dies gilt es vorab zu prüfen.
Offene Karten
Ein gemeinsamer und offener Austausch zu den Vorwürfen mit den Beschuldeten kann zu einer veränderten Risikobeurteilung führen. Den Beschuldeten sollten dafür die dafür notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Getrenntes Rechtsgutachten
Wenn ein Rechtsgutachten an eine Kanzlei vergeben wird, um die Haftungsfrage klären zu lassen, ist es ratsam, wenn eine andere Kanzlei den Klageauftrag erhält. So wird die Objektivität nicht beeinflusst.
Keine frühzeitige Bezifferung
Das Unternehmen muss die Höhe des Schadens nachweisen. Werden frühzeitig feste Beträge genannt, steigen womöglich die Erwartungen bei den Aktionären und spätere Abweichungen sind schwer zu erklären.
"Auch bei einem nur drohenden Vorfall ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen", ergänzt Witoßek. "Wir beraten Unternehmen umfassend – von der Beratung und Einschätzung vor dem Abschluss einer D&O-Police über zwischenzeitliche Anpassungen und Optimierung bis hin zur Begleitung im Schadensfall."
BDJ Versicherungsmakler GmbH & Co. KG…
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für diverse Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
Das Unternehmen beschäftigt in Hamburg, Köln und Berlin zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International arbeitet es mit einem weltweiten Netzwerk zusammen, um die Kunden überall auf der Welt bestmöglich abzusichern.
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