Das Risiko kennt keine Grenzen.
Deshalb sind wir weltweit für Sie aktiv.
Auslandsreise-Krankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet bei Reisen in Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie Länder mit Sozialversicherungsabkommen gegebenenfalls nur anteilig die Kosten für Arztbehandlungen. Außerhalb dieser Länder und für Rücktransporte werden üblicherweise keine Leistungen übernommen.
Auch der private Krankenversicherungsschutz berücksichtigt zum Teil die speziellen Risiken bei einem Auslandsaufenthalt nicht und sollte entsprechend überprüft sowie gegebenenfalls um eine Auslandsreise-Krankenversicherung ergänzt werden.
Zur wichtigen Absicherung dieser Risiken empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG – Qualitätsurteil "SEHR GUT", Zeitschrift Finanztest Ausgabe 5/2024).
Weitere Informationen und Online-Abschluss
Reisekrankenversicherung für Einzelpersonen (Jahresbeitrag 9,90 € je Person – bei Personen ab 65 Jahren 19,90 € – bei Personen ab 70 Jahren 49,90 €)
Reisekrankenversicherung für Familien (Jahresbeitrag 27,90 € – bei Personen ab 65 Jahren 53,90 € – bei Personen ab 70 Jahren 88,90 €)
Hinweis für Firmen
Unternehmen und Arbeitgeber haften gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V für sämtliche Krankheitskosten inklusive Krankenrücktransport, die einem in das Ausland entsandten Arbeitnehmer und mitreisenden Familienangehörigen anlässlich einer Dienstreise entstehen.
Dieses Risiko können Firmen über eine kostengünstige Speziallösung für alle entsandten Arbeitnehmer ohne Namensnennung absichern. Sprechen Sie uns bei Bedarf an.