Für Sie nachgefragt.
BDJ News.
Ausgewählte Handlungsoptionen für die Zukunft
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz in der Praxis
Zweifelsohne wird die betriebliche Vorsorge immer wichtiger. Unser bAV Team unterstützt Sie mit maßgeschneiderten Lösungen und zeigt Ihnen Handlungsoptionen zum neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz auf. Über Letzteres hatten wir ja bereits in einer der vorangegangenen No 1 berichtet. Der Dialog mit unseren Kunden hat nun gezeigt, dass in diesem Kontext weiterer Informationsbedarf besteht. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten sich für Sie aus der neuen Gesetzgebung ergeben.
Hamburg, 11. Juli 2019
1. Höhere steuerliche Förderung für Arbeitnehmer
Nutzen Sie als Arbeitnehmer, der bereits den Höchstbeitrag ausgeschöpft hat, den höheren steuerfreien Förderrahmen von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, das heißt jährlich bis zu 6.432 Euro für Einzahlungen, zum Beispiel in die Direktversicherung.
Auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsabsicherung ohne Gesundheitsfragen profitiert von der Erhöhung. Diese kann entweder im Rahmen der Entgeltumwandlung oder mit Unterstützung des Arbeitgebers zum Beispiel als Matching-Modell in die Direktversicherung investiert werden.
2. Neuer 15%iger Arbeitgeberzuschuss
Der 15%ige Pauschalzuschuss gilt für neue Entgeltumwandlungen seit dem 01.01.2019 sowie für bestehende Verträge ab dem 01.01.2022, eine Sozialversicherungsersparnis vorausgesetzt.
Unser Tipp: Ziehen Sie den Zuschuss auf 2019 auch für bestehende Verträge vor. Diese Gleichbehandlung ist ein Imagegewinn für Sie als Arbeitgeber.
Generell sollten Sie bestehende Versorgungsordnungen beziehungsweise Betriebsvereinbarungen hinsichtlich des Zuschusses und des Betriebsrentenstärkungsgesetzes prüfen beziehungsweise neu installieren.
3. Neues Sozialpartnermodell
Diese neue Form der bAV können Tarifvertragspartner als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds abschließen. Der Tarifvertrag legt die reine Beitragszusage mit einer Zielrente ohne Garantien und ohne Kapitalisierung fest. Hier sind zunächst die Tarifvertragspartner gefordert, ob und wie sie die neue bAV im nächsten Tarifvertrag umsetzen. Fragen Sie uns! Wir haben mehrere Anbieter im Portfolio.
4. Neuer Arbeitgeber-Förderbetrag für Geringverdiener
Für Geringverdiener mit maximal monatlich 2.200 Euro brutto gewährt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber einen 30%igen Förderbetrag. Dieser kann direkt bei der Lohnsteuer abgezogen werden und bezieht sich auf einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von jährlich 240 Euro bis 480 Euro.
Der Förderbetrag kann ebenso im Matchingmodell eingesetzt werden. Hier zahlt der Arbeitgeber den Förderbetrag nur, wenn der Arbeitnehmer diesen mindestens in gleicher Höhe auch als Entgeltumwandlung vornimmt. In Kombination mit dem 15%igen Arbeitgeberzuschuss wird im Vergleich mit anderen Möglichkeiten der Entlohnung hier ein sehr guter Wirkungsgrad erreicht.
BDJ Versicherungsmakler GmbH …
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für diverse Wirtschaftsbranchen in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit über 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
Das Unternehmen beschäftigt in Hamburg, Köln und Berlin zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International arbeitet es mit einem weltweiten Netzwerk zusammen, um die Kunden überall auf der Welt bestmöglich abzusichern.
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