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BDJ News.
Eigene Bahnwerkstätten
Keine Versicherungslücke
Viele Schienenverkehrsunternehmen haben eigene Bahnwerkstätten und lassen ihr rollendes Gut dort auch reparieren. Nach dem Motto "Wo gehobelt wird, fallen Späne" kommt es immer wieder vor, dass die Werkstatt Schienenfahrzeuge beschädigt. Ist das geschädigte Unternehmen gleichzeitig Versicherungsnehmer, Auftraggeber und Anspruchsteller gegenüber seiner eigenen mitversicherten Werkstatt, dann kommt es im selben Haftpflichtversicherungsvertrag, der eigentlich einen Drittschaden voraussetzt, zu einem Eigenschaden.
Hamburg, 8. September 2020
Das Fahrzeug wird in dem guten Glauben abgegeben, es nach erfolgter Reparatur und Instandsetzung unbeschadet zurück zu erhalten. Die klassische Versicherung für Schäden am Eigentum Dritter ist die Haftpflichtversicherung. Der Versicherer prüft, ob die Werkstatt als Versicherungsnehmer überhaupt haften muss.
Wenn die Werkstatt das Fahrzeug während der Reparatur tatsächlich beschädigt hat, so wird aus dem Kunden ein Anspruchsteller, der gegenüber der Werkstatt nachzuweisen hat, dass diese für den Eintritt des Schadens verantwortlich ist. Auseinandersetzungen sind dann vorprogrammiert, insbesondere immer dann, wenn zum Beispiel ein Dritter oder höhere Gewalt den Schaden verursacht hat. Ist der Versicherer davon überzeugt, dass die Werkstatt weder ursächlich war bzw. sie kein Verschulden trifft, wehrt er den Anspruch ab – notfalls auch vor Gericht. Gehören aber beide Seiten, Werkstatt und Geschädigter, derselben Partei an, kommt in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen trotz Einschluss von Werkstatt- und Obhutsschäden ein weiterer Ausschlussgrund hinzu.
BDJ Versicherungsmakler hat als Berater, der auf Schienenverkehrsunternehmen spezialisiert ist, eine Allgefahren- Sachversicherung entwickelt, bei der als Gegenstand der Versicherung "nur" das vom Kunden eingelieferte Schienenfahrzeug relevant ist, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört. Diese Versicherung leistet Schadenersatz für alle Sachschäden an dem Fahrzeug unabhängig davon, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt oder nicht. Die Versicherung beginnt mit dem Eintreffen des Fahrzeugs auf dem Werkstattgelände. Sie endet, wenn das Fahrzeug nach erfolgter Wartung oder Reparatur das Werkstattgelände wieder verlässt.
"Damit ist den besonderen Verhältnissen vieler Schienenverkehrsunternehmen Rechnung getragen, die über eigene Werkstätten verfügen", freut sich Michael Stavenhagen, der BDJ-Branchenspezialist.
BDJ Versicherungsmakler GmbH & Co. KG …
... ist Risikoberater und Industrieversicherungsmakler für die Schienenverkehrsbranche in Deutschland. Das inhabergeführte Unternehmen ist bereits seit 175 Jahren im Versicherungsmarkt aktiv. Gemeinsam mit seinen Kunden definiert und entwickelt BDJ bedarfsgerechte Versicherungslösungen und erbringt spezifische Risikomanagement-, Versicherungs- und Schadendienstleistungen für seine Kunden.
Das Unternehmen beschäftigt in Hamburg, Köln und Berlin zurzeit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. International arbeitet es mit einem weltweiten Netzwerk zusammen, um die Kunden überall auf der Welt bestmöglich abzusichern.
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