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Und es nimmt kein Ende ...
Wesentliche Veränderungen im Bereich von Haftung und Versicherungsschutz 2017 und 2018
In den letzten beiden Jahren hat es eine Reihe von Veränderungen gegeben, die das Handeln von Sicherheitsdienstleistern erheblich beeinflussen. Im Folgenden eine kurze Übersicht mit den wesentlichen Punkten.
Köln, 12. Dezember 2018
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) per 01.04.2017
Einer der wesentlichen Punkte der Gesetzänderung besteht darin, dass es heute steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht mehr relevant ist, was Auftraggeber und Sicherheitsdienstleister vereinbaren. Vielmehr ist entscheidend, was ein Dritter – also zum Beispiel der Zoll – bei Prüfung eines gegebenen Sachverhaltes feststellt. Probleme entstehen zum Beispiel in gemischten Teams, in denen Mitarbeiter des Auftraggebers den Mitarbeitern des Dienstleisters Anweisungen geben oder wenn diese eigenständig untereinander Urlaubsvertretungen und Ähnliches regeln. Strukturelle Probleme können im Bereich der Bewachung militärischer Anlagen durch die Befehle der Wachvorgesetzten entstehen. Bei Werk- und Betriebsfeuerwehren kann dies der Fall sein, wenn der Truppführer vom Auftraggeber, die von ihm geführten Einsatzkräfte aber von dem Dienstleister stammen. Weil hier die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Stellung der Mitarbeiter des Dienstleisters unklar ist, droht in allen diesen Fällen der Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben. Um sich adäquat gegen diesen gefährlichen strafrechtlichen Vorwurf zu schützen, ist eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll.
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ATLAS Versicherungsmakler für Sicherheits- und Wertdienste GmbH …
... ist der einzige Versicherungsmakler in Deutschland, der ausschließlich auf Sicherheits- und Facilitymanagement-Unternehmen spezialisiert ist. 2002 gegründet, freuen wir uns über eine mehr als 17-jährige erfolgreiche Tätigkeit für diese wichtigen Wirtschaftsbranchen. Als Teil der 1845 gegründeten Unternehmensgruppe Burmester, Duncker & Joly zählen wir uns mit den insgesamt 90 Mitarbeitern zu den zehn größten inhabergeführten Industrie-Versicherungsmaklern in Deutschland.
Durch unsere bedeutende Marktstellung haben wir führende Versicherer über Rahmenvereinbarungen gebunden, um unseren Kunden einen weitestgehenden Versicherungsschutz zu ermöglichen. Diesen bieten wir insbesondere durch Spezialkonzepte für die Betriebshaftpflicht- und die Kfz-Versicherung. Mehr als 5 500 selbst bearbeitete Haftpflichtschäden für Dienstleistungsunternehmen verschaffen uns einen einmaligen Erfahrungsschatz, den wir auch in komplizieren Fällen für unsere Kunden nutzen können. Aufgrund dieser Erfahrung sind wir in der Lage, Benchmarking zu machen und den Schadenverlauf von Unternehmen im Hinblick auf ungewöhnliche Schadenparameter zu bewerten. Im Bereich Sicherheitsdienstleister sind wir Marktführer und betreuen mehrere Unternehmen der Top 10 sowie eine Reihe der ersten 50 Unternehmen in Deutschland. Wir sind Mitglied im BDSW, dem BVMS, der BDGW und dem BMWL und arbeiten in einer Reihe von Fachausschüssen und Arbeitskreisen aktiv an der Gestaltung des Umfelds der Sicherheitsdienstleister mit.
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